Abmahnung im Mietrecht
Hier bekommen Mieter Hilfe!
Sie haben eine Abmahnung vom Vermieter bekommen oder wollen selbst als Mieter eine
Abmahnung schicken? Informieren Sie sich hier.
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Sie haben eine Abmahnung vom Vermieter bekommen oder wollen selbst als Mieter eine
Abmahnung schicken? Informieren Sie sich hier.
Eine Abmahnung im Mietrecht ist so etwas wie eine Gelbe Karte: Der Vermieter bzw. der Mieter gibt seinem Vertragspartner eine letzte Chance, sein Verhalten zu ändern. Tut er das nicht, folgen schwerere Konsequenzen wie die Kündigung des Mietvertrags oder Schadensersatzforderungen. Wir erklären die wichtigsten Hintergründe zu Abmahnungen vom Vermieter und Abmahnungen durch den Mieter.
Abmahnung vom Vermieter bekommen?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum
Eine Abmahnung durch den Vermieter dient vor allem der Vorbereitung einer Kündigung des Mietvertrags, teilweise aber auch der Legitimierung von späteren Schadensersatzforderungen. Beides ist meist nur möglich, wenn sowohl Abmahnung als auch Kündigung formal korrekt und auch inhaltlich begründet sind. Außerdem muss sich die Kündigung darauf berufen, dass der Mieter sein Fehlverhalten fortgesetzt hat.
Typische Anlässe für eine Abmahnung vom Vermieter sind:
In folgenden Fällen kann der Vermieter eine Abmahnung schicken. Die Verfehlungen reichen aber in der Regel auch alleine für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags:
Mieter, die eine Abmahnung vom Vermieter bekommen haben, sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sie genau analysieren. Zum Einen empfiehlt es sich, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Zum Anderen enthalten viele Abmahnungen auch inhaltliche oder formale Fehler. Mündliche Abmahnungen sind vor Gericht ohnehin schwer nachzuweisen. Schriftliche Abmahnungen haben nach unserer Erfahrung oft einen der folgenden Schwachpunkte:
Von den durch uns geprüften Abmahnungen durch die Vermieter sind etwa 50 % fehlerhaft.
Welche Konsequenzen – abgesehen von einer Verhaltensänderung – der Mieter aus der Abmahnung
Mitglieder in unserem Mieterverein bekommen u.a. kostenlose Beratung, wenn sie eine Abmahnung vom Vermieter bekommen haben. Auf Wunsch übernehmen wir auch den Schriftverkehr mit dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten.
Abmahnungen sind im Mietrecht keine Einbahnstraße. Verstößt der Vermieter gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, kann auch der Mieter eine Abmahnung ausstellen. Damit kann der Mieter eine folgende Kündigung, Mietminderung oder Schadensersatzforderung vorbereiten.
Typische Gründe für eine Abmahnung durch den Mieter sind:
Als Mieterschutzbund unterstützen wir unsere Mitglieder auch, wenn sie selbst ihren Vermieter abmahnen wollen – ob aus den oben genannten Gründen oder anderen.
Fragen zu Abmahnungen im Mietrecht?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum.