Wir unterstützen Sie zu allen Fragen zu Mietkaution in der Wohnung für Bamberg

Ihr Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V. für Bamberg

Unser Mieterverein für Bamberg ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um das Thema Mietkaution geht. Egal ob Prüfung, Einspruch oder Beratung, wir finden die Perfekte Lösung für Sie.

Der Mieterhilfeverein für Bamberg betreut seit vielen Jahren seine Mitglieder zu allen Fragen rund um ihr Mietrecht. Über 10.000 Mitglieder vertrauen auf unsere Dienstleistung und profitieren von der Expertise unserer Fachanwälte. Wir übernehmen die Beratung unserer Mitglieder Bamberg bei allen Mieterproblemen kostenlos und sorgen in kürzester Zeit für das beste Ergebnis.

Eine Mietkaution bietet im Mietverhältnis die Sicherheit für den Vermieter, dass bei nicht vertragsmäßigem Gebrauch der Mietsache, auf diese zurückgegriffen werden kann.

Die Höhe der Mietkaution kann stark variieren. Sie muss jedoch nie auf einmal gezahlt werden, sondern kann auf 3 Monate aufgeteilt werden.
Die vollständige Kaution oder erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Häufig werden Mietkautionen entweder zu lange nach der Beendigung eines Mietverhältnisses oder zu Unrecht einbehalten.

 

Ihr Ratgeber der Mieterhilfeverein e.V. zum Thema Mietkaution:

Was ist eine Mietkaution?

Eine Mietkaution ist ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird.
Die Kaution soll den Vermieter gegenüber Mietschäden absichern, die während des Mietverhältnisses entstehen können.
Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und wird normalerweise zu Beginn des Mietverhältnisses
vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, wie z.B.

  • die Barkaution
  • die Bankbürgschaft
  • die Mietkautionsversicherung

Zu den Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag können Schönheitsreparaturen, Nebenkostenzahlungen
oder Mietzahlungen gehören, für die die Mietkaution einbehalten werden kann. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag jedoch nachkommt, muss die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden.

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6 Tipps – worauf muss man bei der Mietkaution achten

Wenn Mieter eine Mietkaution hinterlegen müssen, gibt es einige Dinge, auf der zu achten ist, um keine Nachteile zu haben. Hier sind einige wichtige Tipps:

1. Höhe der Kaution:

Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter darf diese Grenze nicht überschreiten.

2. Art der Anlage:

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution auf einem separaten Konto anzulegen. Mieter sollten darauf achten, dass die Kaution zu einem angemessenen Zinssatz angelegt wird.

3. Überprüfung der Abrechnung:

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter ist der Vermieter dazu verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Mieter sollten diese Abrechnung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Verzinsung korrekt berechnet wurde.

4. Wohnungsübergabe-Protokoll:

Bei der Wohnungsübergabe sollte ein Protokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. So können spätere Streitigkeiten vermieden werden.

5. Prüfung des Mietvertrags:

Der Mietvertrag sollte gründlich geprüft werden, um zu vermeiden, dass darin keine unwirksamen Klauseln enthalten sind.

6. Kautionskonto:

Wenn eine Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter in bar beim Vermieter hinterlegt wird, wird diese auf einem Kautionskonto angelegt. Dieses kann vom Mieter oder Vermieter eingerichtet werden. Das Konto sollte unbedingt getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

Was steht in einer Mietkautionsvereinbarung?

Eine Mietkautionsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, in der die Höhe der Kaution und die Art und Weise ihrer Hinterlegung festgelegt werden. Die Vereinbarung muss im Mietvertrag enthalten sein können.
Hier sehen Sie einige Beispiele für Klauseln, die in einer Mietkautionsvereinbarung enthalten sein können:

  • Die Höhe der Kaution
  • Die Art und Weise der Hinterlegung (z.B. als Geldbetrag oder als Bürgschaft)
  • Der Zeitpunkt der Hinterlegung
  • Die Bedingungen für die Rückzahlung der Kaution (z.B. nach Beendigung des Mietverhältnisses oder nach Abzug von Forderungen des Vermieters)
  • Die Verzinsung der Kaution

Muss ich als Mieter eine Kaution bezahlen?

Eine Mietkaution kann nur verlangt werden, wenn beide Parteien sich auch vertraglich darauf geeinigt haben.
Sollten Sie bspw. einen Mietvertrag mit einer Mietkautionsvereinbarung unterzeichnet haben, sind Sie auch verpflichtet,
diese angesichts der gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Der Mieter ist grundsätzlich zur Ratenzahlung
der Mietkaution (drei Monatsraten) berechtigt.

Warum muss ich eine Mietkaution bezahlen?

Eine Mietkaution muss nur dann entrichtet werden, wenn Ihr Mietvertrag auch eine Mietkautionsvereinbarung enthält.
Die Mietkaution sichert den Vermieter und auch den Mieter vor hohen, sofort anfallenden Kosten wie bspw. Mietausfälle
oder vom Mieter entstandene Schäden ab.

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Wann darf der Mieter die Kaution zurück verlangen?

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen, sobald alle Forderungen beglichen sind
und der Mieter die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben hat

  • Der Mieter hat Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution, sobald er ausgezogen ist
    und die Wohnung dem Vermieter ordnungsgemäß zurückgegeben hat
  • Die Rückzahlung der Mietkaution muss gemäß § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    auch die Zinsen enthalten, die sich während der Mietdauer angesammelt haben
  • Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel nach der letzten Betriebskostenabrechnung
  • Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, muss er dem Mieter
    eine detaillierte Abrechnung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Beträge einbehalten
    werden und aus welchem Grund

Wer muss das Mietkautionskonto eröffnen?

Ein Mietkautionskonto kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter eröffnet werden. Rein rechtlich gesehen ist jedoch nur der Vermieter verpflichtet, ein Kautionskonto anzulegen. Je nachdem, wer das Konto eröffnet, gibt es jedoch unterschiedliche Dinge zu beachten.

  • Wenn der Vermieter das Konto eröffnet, muss er sicherstellen, dass das Konto getrennt vom Vermögen des Vermieters
    angelegt wird.
  • Wenn der Mieter das Konto eröffnet, muss er sicherstellen, dass der Vermieter die Kontodaten erhält und dass das Konto
    zu einemangemessenen Zinssatz angelegt wird. In beiden Fällen sollte ein schriftlicher Vertrag über die Anlage
    der Mietkaution abgeschlossen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie hoch ist eine Mietkaution?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf im Wohnmietrecht maximal drei Monatsmieten betragen.

Weitere wichtige Punkte:

  • Die Mietkaution wird meistens bezahlt, wenn man ein neues Mietverhältnis eingeht
  • Die Kaution kann in der Regel in bis zu drei Raten gezahlt werden
  • Die Mietkaution kann in der Regel als Barkaution, Bankbürgschaft, gewöhnliche Bürgschaft oder durch Verpfändung eines Sparbuchs geleistet werden
  • Der Vermieter darf nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, um offene Forderungen zu begleichen
  • Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren
  • Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, muss er dem Mieter eine detaillierte Abrechnung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Beträge einbehalten werden und aus welchem Grund
  • Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, muss er dem Mieter eine angemessene Frist zur Prüfung der Abrechnung einräumen

Kann man eine Kaution auch in Raten bezahlen?

Ja, es ist möglich, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Hier sind einige wichtige Informationen, die Mieter darüber wissen sollten:

  • Die Ratenzahlung der Mietkaution ist ein Mieterrecht und wird durch § 551 Abs. 2 BGB geregelt
  • Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in maximal drei Monatsraten abzuzahlen
  • Die erste Ratenzahlung ist mit Zahlung der ersten Monatsmiete fällig
  • Es ist nicht erlaubt, die Ratenzahlung der Kaution im Mietvertrag zu verbieten. Sollten Vermieter dies trotzdem tun, wird die Klausel unwirksam
  • Eine Ratenzahlung der Mietkaution muss zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden
  • Die Ratenzahlung kann für Mieter eine finanzielle Entlastung darstellen, da sie nicht die gesamte Kaution auf einmal zahlen müssen
  • Vermieter sind jedoch nicht verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten
  • Es ist wichtig, dass Mieter die Bedingungen für eine Ratenzahlung der Mietkaution mit dem Vermieter klären, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
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Wie hoch ist der Mindestbetrag, der gesetzlich für die Verzinsung der Mietkaution vorgeschrieben ist?

Gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Ein Mindestbetrag ist jedoch gesetzlich geregelt, und orientiert sich am üblichen Zinssatz für Sparkonten. Es gibt jedoch keine festgelegte Mindesthöhe für die Verzinsung der Mietkaution. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der gewählten Geldanlage.

Wie muss eine Mietkaution angelegt werden?

Die Mietkaution muss gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB auf einem separaten Konto angelegt werden, das getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt wird. Hier sind einige Möglichkeiten, wie die Mietkaution angelegt werden kann:

Sparbuch:
Früher war es üblich, die Mietkaution auf einem Sparbuch anzulegen. Heute ist dies aufgrund der schlechten Zinslage jedoch nicht mehr empfehlenswert.

Verpfändetes Sparbuch:
Der Mieter kann bei der Bank ein verpfändetes Mietkautionssparbuch einrichten, das an den Vermieter ausgehändigt wird.

Mietkautionskonto:
Der Vermieter kann ein separates Konto für die Mietkaution eröffnen, auf das nur die Kaution eingezahlt wird.

Tagesgeldkonto:
Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage der Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto. Hierbei ist die Verzinsung oft höher als bei einem Sparbuch.

Mietkaution – welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?

Treuhandkonto:
Der Vermieter eröffnet ein separates Konto auf den Namen des Mieters, auf das die Kaution eingezahlt wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt.

Kleinkredit:
Der Mieter kann einen Kleinkredit aufnehmen, um die Mietkaution zu bezahlen. Diese Option hat niedrigere Zinskosten als der Dispositionskredit und erfordert in der Regel nur geringe Sicherheitsanforderungen. Allerdings können Kreditrückzahlung und Zinsen zusätzliche finanzielle Belastungen über Jahre hinweg verursachen

Sparbuch:
Der Mieter eröffnet ein Sparbuch auf seinen Namen und verpfändet es zugunsten des Vermieters. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird das verzinste Guthaben an den Mieter ausgezahlt.

Bausparvertrag:
Der Mieter kann einen Bausparvertrag als Mietkaution nutzen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Bank Sonderkonditionen anbietet, um im Schadensfall einen Teil des Geldes ausbezahlt zu bekommen.

Mietkautionsdepot:
Die Mietkaution kann auch in einem Mietkautionsdepot angelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine sichere und solide Anlageform, die jedoch mit zusätzlichen Kosten für Gebühren und Steuern verbunden ist.

Tagesanleihe:
Der Mieter kann eine Tagesanleihe auf seinen Namen in Form eines Schuldbuchkontos kaufen und anschließend kostenfrei an den Vermieter verpfänden.

Mietkautionsbürgschaft:
Der Mieter kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragen, bei der eine Bürgin oder ein Bürge stellvertretend die Mietkaution übernimmt. Diese Option ist flexibel und günstig, da der Mieter die Kaution selbst nicht hinterlegen muss.

Mietkautionsversicherung:
Eine Versicherung bürgt für die Mietkaution. Statt eines Geldbetrags hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung als Mietsicherheit.

Bankbürgschaft:
Eine Bank bürgt für die Mietsicherheit. Allerdings berechnen Banken oft hohe Gebühren für die Bürgschaft und verlangen meist eine Sperreinlage in Höhe der Mietkaution.

Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die vertraglichen Vereinbarungen über die Mietkaution und deren Rückzahlung gründlich prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wichtige Tipps zur Rückzahlung der Mietkaution

Wie erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter gemäß § 546 Abs. 1 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Für die Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution hat der Vermieter eine angemessene Frist zu wahren, die nur ausnahmsweise länger als sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses dauern wird. Wenn der Vermieter die Mietkaution nicht ordnungsgemäß anlegt, macht er sich möglicherweise auch strafbar.

Bei welchen Schäden darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Sollten, nachweislich vom Mieter verursachte, größere Schäden am Mietobjekt wie bspw.:

  • Wasserschäden
  • fehlende Wände
  • vom Mieter verursachte Schimmelschäden
  • usw.

existieren, hat der Vermieter das Recht, die Kaution einzubehalten und ggf. um die Höhe der Reparaturarbeiten zu kürzen.

Was kann alles von der Mietkaution abgezogen werden?

Die Mietkaution kann für folgende Zwecke einbehalten werden:

  • Nicht gezahlte Miete
  • Nicht gezahlte Nebenkosten
  • Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz wegen
    nicht erfolgter Schönheitsreparaturen
  • Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
  • Nachzahlung nicht beglichener Betriebskosten

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter die Mietkaution nur für legitime Gründe einbehalten darf und dem Mieter eine detaillierte Liste der Abzüge zur Verfügung stellen muss. Der Mieter hat das Recht, Abzüge zu bestreiten, die er für unfair oder unangemessen hält. Die Mietkaution muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Mietvertrags zurückgegeben werden, normalerweise innerhalb von wenigen Wochen.

Was tun, wenn man als Mieter die Kaution nicht zurückbekommt?

Wenn man die Mietkaution nicht zurückbekommt, gibt es verschiedene Schritte, die man unternehmen kann. Hier sind einige Tipps:

Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen:
Zunächst sollte man den Vermieter kontaktieren und ihn zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Es kann sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder dass der Vermieter noch Zeit benötigt, um die Kaution zurückzuzahlen.

Schriftliche Aufforderung:
Wenn der Vermieter nicht auf die mündliche Aufforderung reagiert, sollte man eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution per Einschreiben mit Rückschein senden. In dem Schreiben sollte das Datum des Mietvertragsendes und die Höhe der Kaution angegeben werden.

Frist setzen:
Wenn der Vermieter auch auf die schriftliche Aufforderung nicht reagiert, sollte man ihm eine Frist zur Rückzahlung der Kaution setzen. Eine angemessene Frist beträgt in der Regel sechs Monate

Mahnbescheid:
Wenn der Vermieter auch nach Ablauf der Frist die Kaution nicht zurückzahlt, kann man einen Mahnbescheid beantragen. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das jedoch mit Kosten verbunden ist.

Anwalt einschalten:
Wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich waren, kann man einen Anwalt einschalten. Ein Anwalt kann eine Klage auf Rückzahlung der Kaution einreichen und den Mieter in dem Verfahren vertreten

Es ist wichtig, dass man alle Schritte schriftlich dokumentiert und Kopien von allen Schreiben aufbewahrt.

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kaution zurückzuzahlen?

Falls alle Forderungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen. Eine gesetzliche Frist gibt es hier jedoch nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Vermieters nach 6 Monaten.

Falls berechtigte Forderungen wie bspw. Mietnebenkostennachzahlungen, Schadenersatzansprüche usw. noch ausstehen, so kann sich die Zeitspanne bis zur Rückzahlung jedoch verlängern.

Falls Sie jedoch unberechtigt lange auf Ihre Mietkaution warten, prüfen wir gerne die Situation und holen Ihnen die Kaution schnellstmöglich wieder zurück!

Wie viel darf der Vermieter von der Mietkaution einbehalten?

Die Höhe des Anteils an der Mietkaution, der einbehalten werden darf, ist immer abhängig vom Schaden oder der Forderung, die der Vermieter noch gegenüber dem Mieter hat. Eine Prüfung der Situation sowie tatsächliche Kosteneinschätzung durch die Mieterhilfe e.V., verschafft Ihnen einen Überblick.

Kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden?

Ja, der Vermieter kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückhalten, wenn es einen konkreten Grund dafür gibt, wie zum Beispiel eine zu erwartende Nachzahlung aus einer noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung.

  • Der Vermieter darf jedoch nicht die gesamte Kaution
    zurückhalten, sondern nur einen angemessenen Teil davon
  • In der Regel kann die Kaution bis zur Fälligkeit
    zurückgehalten und dann mit der entstandenen Summe
    verrechnet bzw. aufgerechnet werden
  • So ist es durchaus möglich, dass Vermieter die Kaution für
    die Nebenkosten einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt.
    Das ist bis zu zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum
    möglich
  • Wenn jedoch keine Zahlungen mehr offen sind und keine
    Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, ist ein
    längerer Einbehalt der Kaution schwer zu begründen

Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die vertraglichen Vereinbarungen über die Mietkaution und deren Rückzahlung gründlich prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wann darf der Vermieter die Mietkaution behalten?

Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses das Recht, die Mietkaution teilweise oder ganz einzubehalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Offene Betriebskostenabrechnungen oder Mietrückstände
    des Mieters
  • Schäden an der Mietsache, die der Mieter verursacht hat
    und die der Vermieter reparieren lassen muss
  • Nicht durchgeführte oder unsachgemäß durchgeführte
    Schönheitsreparaturen durch den Mieter
  • Offene Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter,
    die aus dem Mietverhältnis resultieren
  • Es ist wichtig, dass der Vermieter nur einen angemessenen
    Teil der Kaution zurückbehalten darf, um offene Forderungen
    zu begleichen
  • Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte, muss er
    dem Mieter eine detaillierte Abrechnung vorlegen, aus der
    hervorgeht, welche Beträge einbehalten werden und aus
    welchem Grund

Der Mieterhilfeverein bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung der Klausel an. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Wie lange kann der Vermieter nach Auszug Mängel geltend machen?

Nach dem Auszug des Mieters hat der Vermieter eine bestimmte Frist, um Mängel geltend zu machen.
Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Die Frist beginnt in der Regel am Tag der Übergabe, wenn der Vermieter
    zusammen mit dem Mieter die Wohnung ein letztes Mal besichtigt
  • Die Frist für die Mängelbeseitigung durch den Vermieter sollte im Mietvertrag festgehalten werden.
    Wenn keine Frist vereinbart wurde, sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist
    zur Mängelbeseitigung setzen
  • Wenn der Mieter Schäden an der Mietsache entdeckt, muss er diese umgehend dem Vermieter melden.
    Abhängig von der festgehaltenen Vereinbarung im Mietvertrag beträgt die Zeitspanne
    für die Schadensmeldung 10 bis 30 Tage
  • Wenn der Vermieter Mängel geltend machen möchte, muss er dem Mieter eine detaillierte Abrechnung vorlegen,
    aus der hervorgeht, welche Beträge einbehalten werden und aus welchem Grund
  • Der Vermieter kann nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten,
    um offene Forderungen zu begleichen
  • Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die vertraglichen Vereinbarungen über die Mietkaution
    und deren Rückzahlung gründlich prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.