Wir unterstützen Sie zu allen Fragen zu Mängel
in der Wohnung in Stuttgart

Ihr Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V. Stuttgart

Unser Mieterverein in Stuttgart ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um das Thema Mängel geht. Egal ob Prüfung, Einspruch oder Beratung, wir finden die Perfekte Lösung für Sie.

Der Mieterhilfeverein in Stuttgart betreut seit vielen Jahren seine Mitglieder zu allen Fragen rund um ihr Mietrecht. Über 10.000 Mitglieder vertrauen auf unsere Dienstleistung und profitieren von der Expertise unserer Fachanwälte. Wir übernehmen die Beratung unserer Mitglieder Stuttgart bei allen Mieterproblemen kostenlos und sorgen in kürzester Zeit für das beste Ergebnis.

 


 

Mängel in der Wohnung sind ein Streitgrund in der sich Mieter und Vermieter häufig nicht einig sind.
Wichtig ist die Herkunft der jeweiligen Mängel zu erörtern und dann dementsprechend zu beseitigen.
Die Mietsache ist gemäß Mietvertrag meist in einwandfreiem Zustand, im Alltag stellen sich dann allmählich mehrere Mängel heraus, die vor dem Bezug oder bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind oder gar nicht angesprochen wurden. Häufig reagieren Vermieter dann nicht mehr auf die Mängelanzeige des Mieters.
Mieter stellen sich dann berechtigterweise die Frage, ob ihnen eine Mietminderung zusteht. Hier muss jedoch immer der Einzelfall geprüft werden.
Wir klären Sie über Ihre Rechte bei Mängeln in der Mietwohnung auf.



Mängel in der Wohnung?

Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum

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Welche Mängel kann es in einer Wohnung geben?

  • Schimmel
  • Baulärm
  • Heizung
  • Wasserschaden
  • Abnutzung der Türen
  • Mangelhafte Schließbarkeit der Türen
  • Undichte Fenster
  • Defekte Sprechanlage
  • Undichte Heizrohre
  • Nicht renovierte/modernisierte Stellen bei renovierter Wohnung
  • Abwasserstau
  • Lautstärke

Bekomme ich Mietminderung wegen Mängeln in der Wohnung?

Das ist stark vom Mangel abhängig und sollte von einem Anwalt für Mietrecht geprüft werden. Oftmals führen unberechtigte oder zu hohe Mietminderung zu Problemen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses.

Wer entscheidet über eine Mietminderung?

Unsere Anwälte können Sie genaustens über die Höhe der Mietminderung informieren. Außerdem wird dem Vermieter von uns der Mangel sowie die zustehende Mietminderung mitgeteilt, ebenso setzen wir eine Frist, bis wann der Mangel behoben sein muss.

Wie muss ein Mangel angezeigt werden?

Wir raten dazu, einen Nachweis über die Anzeige des Mangels zu haben. Am besten versenden Sie einen Brief per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter.

Wer trägt die Beweislast zu dem Mangel?

Der Mieter trägt in den meisten Fällen die Beweislast zu dem Mangel.

Muss ich als Mieter die Hausverwaltung oder den Vermieter über den Mangel informieren?

Ja, der Vermieter muss über einen Mangel in der Mietsache informiert werden.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Mängeln?

In den meisten Fällen ist ein normaler Gebrauch der Mietsache weiterhin gegeben, es ist somit auch kein Sonderkündigungsrecht vorhanden. Sollte die Mietsache jedoch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Mieters darstellen, ist eine Sonderkündigung meist möglich.

Wie schnell muss der Vermieter die Mängel beseitigen?

In einem Notfall wie bspw. gesundheitsgefährdende Schimmelbildung, Rohrbrüche oder Wasserschäden muss sofort gehandelt werden. Bei anderen Mängeln ist eine Frist von 14 Tagen angemessen.

Wer bezahlt die Beseitigung des Mangels?

Die Beseitigung bezahlt der Verursacher. Wenn bewiesen werden kann, dass der Mieter keine Schuld trägt der Vermieter.

Mängel in der Wohnung?

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Wer entscheidet ob der Mangel beseitigt werden muss?

Sollten starke Mängel in der Wohnung entstanden sein und es zu keiner außergerichtlichen Einigung gekommen sein, entscheidet ein Richter über die Beseitigung.

Wer beauftragt die Handwerker?

Im Normalfall beauftragt der Vermieter einen Handwerker, sollte der Vermieter dies nicht in der angegebenen Frist tun, kann der Mieter selbst einen Auftrag an einen Handwerker vergeben.

Wer bezahlt es, wenn ein Mieter wegen der Mangel-Beseitigung vorübergehend ausziehen muss?

Die Kosten müssen in angemessener Höhe vom Vermieter übernommen werden.

Wie lange muss man Heizungsausfall dulden?

Bevor eine Mietminderung in Betracht gezogen wird, sollten dem Vermieter 3 bis 4 Tage gegeben werden, um zu reagieren.

Was sind versteckte Mängel bei Wohnungsübergabe?

Dies sind bspw. überdeckte oder überstrichene Schimmelstellen, nicht ordnungsgemäß reparierte Wasserschäden oder defekte Rohre oder Leitungen.

Darf der Vermieter trotz Übergabeprotokoll Mängel beanstanden?

Der Vermieter darf nach der Übergabe nur noch Mängel anzeigen, wenn der Mieter ihn damit arglistig täuschen wollte. Die Beweislast liegt hier beim Vermieter.

Kann man bei Schimmel in der Wohnung die Miete kürzen?

Alle Informationen darüber finden Sie auf unserer Website unter diesem Link:
https://www.mieterhilfeverein.de/ratgeber/schimmel