Wir unterstützen Sie zu allen Fragen zum Thema Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung in Bamberg

Ihr Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V. Bamberg

Unser Mieterverein in Bamberg ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um das Thema Nebenkosten geht. Egal ob Prüfung, Einspruch oder Beratung, wir finden die Perfekte Lösung für Sie.

Der Mieterhilfeverein in Bamberg betreut seit vielen Jahren seine Mitglieder zu allen Fragen rund um ihr Mietrecht. Über 10.000 Mitglieder vertrauen auf unsere Dienstleistung und profitieren von der Expertise unserer Fachanwälte. Wir übernehmen die Beratung unserer Mitglieder Bamberg bei allen Mieterproblemen kostenlos und sorgen in kürzester Zeit für das beste Ergebnis.

In diesem Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V. finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Nebenkosten:

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten sind ein wichtiger Aspekt für Mieter:innen, die eine Wohnung oder ein Haus mieten. Sie werden oft auch als die “zweite Miete” bezeichnet. Hier sind einige grundlegende Informationen zu diesem Thema:

Was sind Nebenkosten?

  • Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch den Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung der Immobilie im Laufe des Jahres fortwährend entstehen.
  • Diese Kosten werden auf die Mieter:innen über die jährliche Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.

Warme Nebenkosten:

  • Diese umfassen Heizkosten und Warmwasserkosten.
  • Laut Heizkostenverordnung müssen sie verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
  • Warme Nebenkosten beinhalten:
    • Verbrauchte Brennstoffe und ihre Lieferung
    • Verbrauchten Betriebsstrom
    • Wartung und Reinigung
    • Abgasmessungen nach dem Immissionsschutzgesetz
    • Ausstattung für eine Verbrauchserfassung sowie Berechnung und Aufteilung des Verbrauchs.

Vor dem Umzug beachten:

  • Es lohnt sich, vor dem Umzug in eine neue Wohnung einen Blick in den Betriebskostenspiegel zu werfen, um die Kosten vorab einschätzen zu können.
  • Bei der Nebenkostenabrechnung sollten Mieter:innen mögliche Fehlerquellen prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten:

    • Im Alltagsgebrauch werden die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten oft gleichbedeutend verwendet.
    • Eigentlich bezieht sich der Begriff Betriebskosten auf die umlagefähigen Kosten der Vermieter:innen, wie zum Beispiel Warmwasser, Heizung, Gartenpflege und Hauswart.

Kalte Nebenkosten:

  • Diese umfassen alle Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser.
  • Beispiele für kalte Nebenkosten sind:
    • Grundsteuer: Wird von der Kommune erhoben.
    • Wasserversorgung: Kosten für Wassergeld, Wasseruhren und Wasseraufbereitungsanlagen.
    • Entwässerungskosten: Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Kanalnetzes oder für eine eigene Klär- oder Sickergrube.

Durchschnittliche Betriebskosten:

  • Die Höhe der Betriebskosten kann je nach Immobilie variieren.
  • Es ist ratsam, sich vorab zu informieren und die Kosten zu berücksichtigen.

Insgesamt sind Nebenkosten ein wichtiger Teil des Mietverhältnisses, und Mieter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen wir von der Mieterhilfeverein e.V. gerne weiter.

Sind Ihre Nebenkosten zu hoch?

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Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten, auch als Betriebskosten bezeichnet, sind regelmäßige Ausgaben, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Gebäudes, Nebengebäudes, Grundstücks sowie von Anlagen oder Einrichtungen laufend entstehen. Diese umlagefähigen Nebenkosten müssen vom Mieter bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Entwässerungskosten
  • Heizkosten
  • Warmwasserversorgung
  • Kosten der Gemeinschafts-Antennenanlage
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten und vieles mehr

Die genaue Aufzählung der umlagefähigen Nebenkosten ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Nicht umlagefähige Nebenkosten umfassen unter anderem Kosten zur Verwaltung des Gebäudes, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Was sind sonstige Nebenkosten?

Sonstige Nebenkosten in der Nebenkostenabrechnung sind Kosten, die nicht durch eine andere Position abgerechnet werden dürfen. Diese Kosten müssen jedoch regelmäßig und im Mietvertrag hinterlegt worden sein

Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?

Betriebskosten:

entstehen dem Vermieter durch den Betrieb des Mietobjekts. Sie umfassen Ausgaben wie Grundsteuer, Versicherungen, Kosten für die Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Müllabfuhr, Wasser- und Abwasserkosten. Die Betriebskosten sind im Mietvertrag festgelegt und werden vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete gezahlt.

Nebenkosten:

sind ein Teil der Gesamtkosten, die ein Mieter für seine Wohnung aufbringen muss. Sie beinhalten nicht nur die Betriebskosten, sondern auch Heizkosten und Warmwasserkosten. Die Nebenkosten werden als Vorauszahlung vom Mieter geleistet und am Ende des Abrechnungszeitraums mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.

Der wesentliche Unterschied liegt also darin, dass

  • Betriebskosten spezifische Kosten für den Betrieb des Mietobjekts sind, während
  • Nebenkosten eine umfassendere Kategorie sind, die auch Heiz- und Warmwasserkosten umfasst.

Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen !

Sparen Sie durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung

Was sind die durchschnittlichen Neben- oder Betriebskosten?

Im Durchschnitt zahlen Mieter Nebenkosten zwischen 2,20 € bis zu 2,90 € pro m² im Monat.

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Wie kann ich meine Nebenkosten senken?

Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können:

Energieeffizienz verbessern:

  • Isolieren Sie Ihre Wohnung: Gut isolierte Fenster und Türen reduzieren den Wärmeverlust und senken die Heizkosten.
  • Strom sparen: Verwenden Sie energieeffiziente Geräte und schalten Sie elektrische Geräte aus, wenn sie nicht benötigt werden.
...

Bewusster Umgang mit Strom:

  • Standby-Modus vermeiden: Schalten Sie elektrische Geräte vollständig aus, wenn sie nicht benutzt werden.
  • LED-Lampen verwenden: LED-Lampen sind energieeffizienter als herkömmliche Glühbirnen.

Wasserverbrauch reduzieren:

  • Wasser sparen: Verwenden Sie wassersparende Duschköpfe und Toilettenspülungen.
  • Bewusster Umgang mit Wasser: Vermeiden Sie unnötigen Wasserverbrauch, z.B. beim Wasser laufen lassen beim Zähneputzen oder Geschirrspülen von Hand.

Gemeinschaftliche Maßnahmen:

  • Mietervereinigung: Treten Sie einer Mietervereinigung bei, um sich über Rechte und Möglichkeiten zur Senkung der Nebenkosten zu informieren.

Nebenkostenabrechnung überprüfen:

  • Kontrolle der Abrechnung: Prüfen Sie Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung genau auf mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten.
  • Widerspruch einlegen: Wenn Sie Zweifel an der Abrechnung haben, legen Sie Widerspruch ein

Wie Sie als Mieter Nebenkosten verstehen und prüfen

Wie werden Nebenkosten berechnet?

  • Die Nebenkostenabrechnung muss den Vorgaben der Betriebskostenverordnung (BetrKV), dem gewählten Verteilerschlüssel und eventuellen Sondervereinbarungen im Mietvertrag entsprechen.
  • Als Vermieter ist es wichtig, alle zwölf Monate eine detaillierte Kostenaufstellung an jeden Mieter zu senden.
  • Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum schriftlich vorliegen, und Mieter haben das Recht, die Rechnungen zur Überprüfung einzusehen.
  • Fehlerhaft abgerechnete Nebenkosten können innerhalb von zwölf Monaten zurückgefordert werden.

7 Tipps wie Sie eine Nebenkostenabrechnung richtig verstehen und prüfen können

Beim Lesen und Verstehen Ihrer Nebenkostenabrechnung ist es wichtig, die richtigen Schritte zu befolgen, um mögliche Fehler zu identifizieren:

1. Überprüfen Sie die vertragliche Umlagevereinbarung:
Sind Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart und welche Nebenkosten sind vom Mieter zu tragen?

2. Stellen Sie sicher, dass der Abrechnungszeitraum korrekt ist.

3. Prüfen Sie, ob die Abrechnungsfrist eingehalten wurde.

4. Überprüfen Sie die Abrechnungsposten auf inhaltliche Fehler und nicht vereinbarte Nebenkosten.

5. Achten Sie auf einen korrekten Umlageschlüssel und überprüfen Sie die Gesamtsumme auf mögliche Rechenfehler oder fehlerhaft abgezogene Vorauszahlungen.

6. Fordern Sie Einsicht in die Belege an und machen Sie festgestellte Mängel beim Vermieter geltend.

7. Im Falle von Unstimmigkeiten legen Sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein und fordern Sie gegebenenfalls eine Korrektur an.

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Was sind die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung?

Hier sind einige der häufigsten Fehler, auf die Mieter:innen achten sollten:

Warmwasserkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet:

  • Wenn die Vermieter:in die Warmwasserkosten nicht nach tatsächlichem Verbrauch, sondern geschätzt oder nach einer Formel berechnet hat, darf der Posten pauschal um 15% gekürzt werden.

Unzulässige Kosten:

  • Mieter können der Abrechnung widersprechen, wenn Kosten auf sie umgelegt wurden, die die Vermieter:in selbst tragen muss.
  • Dazu gehören Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder, Bankgebühren und mehr.

Gewerberäume im Wohnhaus:

  • Existiert im Wohnhaus eine Gewerbeeinheit, sollten die damit verbundenen höheren Nebenkosten berücksichtigt werden.
  • Falls der Vermieter diese Kosten nicht herausgerechnet hat, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Falsche oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen

  • Wenn die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind, kann dies zu Nachzahlungen führen.

Kosten, die nicht im Vertrag stehen:

  • Alle Kostenpositionen, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, müssen im Mietvertrag verankert sein.
  • Fehlen bestimmte Kostengruppen im Vertrag (z. B. Aufzugskosten), müssen Mieter:innen diese nicht bezahlen.

Frist nicht eingehalten:

  • Wenn die Nebenkostenabrechnung mehr als zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum (z. B. für 2022 erst in 2024) erfolgt, darf keine Nachzahlung verlangt werden.

Falscher Abrechnungszeitraum:

  • Die Kosten dürfen nur für die Monate berechnet werden, in denen Mieter:innen im Haus gewohnt haben, nicht für das gesamte Jahr.

Falscher Verteilerschlüssel:

  • Ein fehlerhafter Verteilerschlüssel kann zu ungenauen Kosten führen.

Es lohnt sich, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen, um mögliche Einsparungen zu erzielen.

Checkliste: 10 häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung

 

  • Reparaturkosten und Ersatzanschaffungen, die eigentlich der Vermieter zu tragen hat.
  • Einmalige Kosten für Reparaturen oder Installationen
  • Bankgebühren, Zinsen, Telefon und Internet - diese werden separat je nach Anbieter und Tarif bezahlt.
  • Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus, die Sie mit bezahlen sollen.
  • Falsche Angaben von Quadratmetern durch den Vermieter.
  • Doppelte Abrechnung von Posten durch den Vermieter.
  • Unter der Rubrik „Sonstiges“ werden alle denkbaren Kosten angeführt.
  • Die Reinigungsfirma kommt mehr als einmal die Woche.
  • Unnötige zusätzliche Mülltonnen, deren Abfuhr Sie übernehmen sollen.
  • Ungerechtfertigte Nachzahlungen bei Bruttomietverträgen.

Darauf sollten Sie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung achten

Sind Sie sich darüber im Klaren, dass nicht alle Nebenkosten rechtmäßig auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen? Wussten Sie, dass etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und Mieter im Durchschnitt jedes Jahr bis zu 300 € zu viel zahlen? Damit Sie den Überblick behalten, haben wir vom Mieterhilfeverein e.V. Ihnen einen Ratgeber mit den wichtigsten Fehlern einer Nebenkostenabrechnung zusammengestellt:  

Formelle Fehler überprüfen:

  • Kontrollieren, ob die Abrechnung alle erforderlichen Mindestangaben gemäß § 259 BGB enthält.
  • Fehlen wichtige Informationen wie der Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, einzelne Kostenpositionen oder Angaben zu den Vorauszahlungen, könnte dies auf einen formellen Fehler hinweisen

Inhaltliche Fehler beachten:

  • Überprüfen, ob alle aufgeführten Kostenpositionen tatsächlich umlagefähig sind.
  • Reparaturkosten als Wartungskosten oder nicht umlagefähige Kosten wie Stromkosten könnten auf inhaltliche Fehler hinweisen

Widerspruch einlegen bei Fehlern:

  • Bei festgestellten Fehlern in der Abrechnung rechtzeitig schriftlich Widerspruch einlegen, idealerweise innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung.
  • Fachlichen Rat einholen und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen

Neue Abrechnung verlangen:

  • Bei anerkannten materiellen Fehlern in der Abrechnung eine Korrektur verlangen.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, Fehler zu berichtigen, die zu einer fehlerhaften Berechnung der Nebenkosten geführt haben

Wie kann ich Nebenkosten prüfen lassen?

Nebenkostenabrechnungen prüfen wir für Sie, als Mitglied, kostenlos. Hierzu berät Sie ein Anwalt innerhalb eines Beratungsgesprächsb und legt gegebenenfalls Widerspruch gegen die verlangte Abrechnung ein und verlangte eine korrekt erstellte Abrechnung.

Wie kann ich Nebenkosten prüfen lassen?

Nicht umlagefähige Nebenkosten für Mieter:
Instandhaltungskosten: Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes können nicht auf Mieter umgelegt werden

  • Sanierungskosten: Die Kosten für Sanierungsarbeiten dürfen nicht den Mietern in Rechnung gestellt werde
  • Verwaltungsarbeiten: Ausgaben für Verwaltungsaufgaben wie Steuerberater oder Versicherungen sind nicht umlagefähig
  • Zinsen und Steuern: Kosten wie Zinsen für Immobilienfinanzierung und Steuern sind nicht auf Mieter übertragbar
  • Unregelmäßige Kosten: Unvorhergesehene Ausgaben, die als Instandhaltung gelten, können nicht den Mietern auferlegt werden
Wie kann ich Nebenkosten prüfen lassen?

Diese Kostenpunkte müssen Vermieter selbst tragen und dürfen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

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Wie wird die Nebenkostenvorauszahlung berechnet?

Die Grundlage für die Berechnung der Nebenkostenvorauszahlung ist die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres. Die monatliche Vorauszahlung ergibt sich aus einer einfachen Rechnung.
Hierfür wird der Jahresverbrauch der Nebenkosten, die auf den Mieter fallen, durch zwölf geteilt.

Beispiel für die Berechnung einer Nebenkostenvorauszahlung:

Gesamt-Jahresanteil an den Nebenkosten im Vorjahr 1.500,00 €
Errechnete monatliche Nebenkostenvorauszahlung 1.500,00 € / 12 Monate = 120,00 € / Monat
Die Nebenkostenabrechnung beruht auf verschiedenen Verteilerschlüsseln, die je nach Art der Kosten angewendet werden:

  • Verteilerschlüssel nach Wohnfläche (z.B. für Abwasserkosten)
  • Verteilerschlüssel nach Verbrauch (z.B. für Warmwasser)
  • Verteilerschlüssel nach Wohneinheit (z.B. für Kabelanschluss)
  • Verteilerschlüssel nach Personenzahl (z.B. für Abfallgebühren)

Bei einer Vereinbarung zur Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch besteht ein erhöhtes Risiko von Nachzahlungen oder Rückzahlungen, wodurch eine präzise Abrechnung sowohl für Mieter als auch Vermieter wichtig ist.

Diese Kostenpunkte müssen Vermieter selbst tragen und dürfen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen

Wie Sie sich als Mieter ihre Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen?

Viele Mieter und Mieterinnen haben Bedenken vor der jährlichen Nebenkostenabrechnung, da sie oft mit unerwarteten Nachzahlungen konfrontiert werden. Die gute Nachricht ist: Es kann sich für Mieter lohnen, bei der Steuererklärung die letzte Nebenkostenabrechnung herauszusuchen, um einen Teil der gezahlten Nebenkosten erstattet zu bekommen

Gemäß Einkommensteuergesetz besteht die Möglichkeit für Mieter, 20% bestimmter Nebenkosten von der Einkommensteuer abzusetzen, sofern es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt und die festgelegten Höchstbeträge eingehalten werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind:

  • Straßenreinigung
  • Hausmeisterdienste
  • Schornsteinfeger
  • Gebäudereinigung
  • Fensterputzen
  • Gartenarbeiten
  • Abfallmanagement
  • Winterdienste
  • Schädlingsbekämpfung
  • Handwerkerleistungen im Haushalt z.B.
    • Wartungsarbeiten an verschiedenen Installationen
    • Reparaturen wie Graffitibeseitigung, Dachrinnenreinigung oder Austausch von Verbrauchszählern
    • Malerarbeiten
    • Renovierungsarbeiten

Bitte beachten: Mieter können jedoch nicht sämtliche Betriebskostenpositionen steuerlich geltend machen. Nur Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich bestimmter weiterer Kosten können angegeben werden. Material- und Lieferkosten sowie Verwaltungskosten sind nicht absetzbar.

Ebenso können Mieter Handwerkerleistungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zurückfordern. Dazu gehören Arbeiten an Dach, Fassade, Wänden, Fenstern, Türen und Bodenbelägen.

Die verschiedenen Kostenarten müssen auf den Belegen klar getrennt sein, um Steuervergünstigungen zu erhalten. Mieter sollten ihren Vermieter oder beauftragten Handwerker um eine entsprechende Aufschlüsselung bitten.

Für Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben möchten, ist die richtige Stelle im Hauptvordruck zu finden. Die Angaben können in den Zeilen 75 bis 77 eingetragen werden.

Welche Handwerkerleistungen kann ich als Mieter von der Steuer absetzen und welche nicht?

Handwerkerleistungen können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Informationen aus den Suchergebnissen:

Absetzbare Handwerkerleistungen:

  • Maler- und Lackierarbeiten im Innen- und Außenbereich
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten
  • Renovierungsarbeiten, Verschönerung der Fassade
  • Badsanierung
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeitskosten, Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsgeräte
  • Arbeiten zur Wiederherstellung, Renovierung oder Verschönerung dienende Leistungen

Nicht absetzbare Handwerkerleistungen:

  • Kosten für Neubauten oder den Bau neuer Objekte werden nicht berücksichtigt.
  • Materialkosten wie Tapeten, Fliesen oder Parkett sind nicht begünstigt und daher nicht absetzbar.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:

  • Die Arbeiten müssen in einem bestehenden Haushalt durchgeführt werden, nicht in einem Neubau.
  • Arbeitskosten und Materialkosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Die Auftragsvergabe muss als private Person erfolgen und in Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie (Wohnung) stehen.

Höchstbetrag und Steuervorteil:

  • Bis zu 6.000 Euro Handwerkerleistungen pro Jahr können abgesetzt werden, was zu einer maximalen Steuerermäßigung von 1.200 Euro/Jahr führt

Lohnt es sich für Mieter die Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung durchzusehen?

Beispiel wie Mieter 300 Euro Steuern sparen können:

Ein Mieter muss mit der Betriebskostenabrechnung folgende Kosten tragen:

400 Euro Personalkosten für Hausmeister
200 Euro Personalkosten für Treppenhausreinigung
300 Euro Kosten der Gartenpflege
600 Euro Kosten für Wartung der Heizung

So sparen Sie als Mieter bei einer Summe von 1.500 Euro glatte 300 Euro (= 20%) Steuern

 

ÜBRIGENS:
Etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen weist Fehler auf.
Bei der Überprüfung gibt es drei Szenarien:

  • Abrechnung war zu hoch – Mieter erhält eine Rückzahlung
    Mieter sollten die Abrechnung überprüfen lassen, um von möglichen Rückzahlungen zu profitieren, wenn die Abrechnung zu hoch war.
  • Abrechnung war zu niedrig – Mieter muss nur den ursprünglichen Betrag zahlen.
  • Verspätete Abrechnung – die Nachzahlungspflicht für den Mieter entfällt,
    es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld an der Verzögerung.

Widersprüche und Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Was sind die häufigsten Gründe für Widersprüche gegen die Nebenkostenabrechnung

  • Fehlerhafte Abrechnungsschlüssel: Heizung und Warmwasser sollten je nach Verbrauch der Mieter zwischen 50 und 70 Prozent abgerechnet werden, während die übrigen Betriebskosten anteilig nach Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner umgelegt werden. Bei leerstehenden Wohnungen ist der Vermieter zur Übernahme des Anteils verpflichtet.
  • Einmalige Kosten: Nur laufende Kosten dürfen umgelegt werden, nicht jedoch Reparaturen oder einmalige Gebühren. Regelmäßige Wartungskosten sind hingegen abrechnungsfähig, während Malerarbeiten oder die Installation neuer Heizkessel ausgeschlossen sind
  • Verwaltungskosten: Kosten wie Telefon-, Bank-, Porto- oder andere Verwaltungsgebühren dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
  • Hauswartkosten: Der Lohn des Hauswarts kann auf die Mieter umgelegt werden, jedoch müssen eventuelle Reparaturkosten herausgerechnet werden. Die Gartenpflege darf nicht zusätzlich berechnet werden, wenn sie bereits in den Hauswartkosten enthalten ist.

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Wann und wie kann ich Einspruch gegen eine Mietnebenkostenrechnung einlegen?

Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollten Sie erst nach Prüfung einlegen. Meist reicht beim Einspruch bereits ein kurzer Hinweis auf die falschen Positionen und die Bitte, eine neue, richtige Abrechnung zu erhalten.

Wie lange kann man gegen Nebenkostenabrechnungen Einspruch einlegen?

Mieter haben gemäß § 556 Abs. 3 BGB insgesamt zwölf Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen

  • Nach Ablauf dieser Frist kann die Abrechnung nicht mehr beanstandet werden, es sei denn, die Verspätung liegt nicht beim Mieter.
  • Ein mündlicher Widerspruch reicht nicht aus; der Widerspruch muss schriftlich und verbindlich beim Vermieter eingereicht werden
  • Es ist wichtig, konkrete Gründe für den Widerspruch anzugeben, da pauschale Aussagen ohne schlüssige Begründung nicht ausreichen
  • Mieter sollten darauf achten, dass sie bis spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums die Abrechnung ihrer Betriebskosten erhalten
  • Wenn Mieter zur Nachzahlung aufgefordert werden, müssen sie diese innerhalb von 30 Tagen leisten. Dennoch können Mieter auch nachträglich innerhalb der zwölf Monate der Widerspruchsfrist Einspruch einlegen und sich Geld zurückholen
  • Die Verjährungsfrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt in der Regel drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zugestellt wurde

Welche Fristen muss man bei der Nebenkostenabrechnung einhalten?

Der Vermieter muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Der Mieter hat dann 12 Monate Frist, um die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen und Widerspruch einzulegen.
Wichtige Aspekte bezüglich der Fristen bei der Nebenkostenabrechnung sind:

  • Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
  • Widerspruchsfrist: Mieter haben 12 Monate Zeit, um gegen eine formell richtige Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen
  • Korrekturfrist: Vermieter können innerhalb der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist Korrekturen vornehmen, wenn eine Erstattung oder Reduzierung der Nebenkosten erforderlich ist

Welche rechtlichen Folgen hat eine Nebenkostenabrechnung?

Die Folgen einer Nebenkostenabrechnung für Mieter können verschiedene Auswirkungen haben. Hier sind die möglichen Szenarien und Konsequenzen, die sich für Mieter ergeben können:

Nebenkostennachzahlung:
Wenn die geleisteten Vorauszahlungen geringer sind als die tatsächlichen Nebenkosten, ist eine Nachzahlung erforderlich. Der Mieter muss den Differenzbetrag innerhalb von maximal 30 Tagen begleichen.

Auszahlung eines Nebenkostenguthabens:
Wenn die geleisteten Vorauszahlungen höher sind als die tatsächlichen Kosten, hat der Mieter Anspruch auf eine Erstattung. Das Guthaben muss dem Mieter innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden, andernfalls können Verzugszinsen anfallen.

Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen:
Basierend auf der Abrechnung können die monatlichen Vorauszahlungen angepasst werden, entweder durch Erhöhung oder Minderung. Der Mieter hat das Recht auf eine gerechte Anpassung, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Mieter zahlen durchschnittlich jährlich ca. 230 € zu viel Nebenkosten – Sie auch?

Das wichtigste Beratungsthema in unserem Mieterhilfeverein e.V. ist das Prüfen von Nebenkostenabrechnungen.
Laut unserer internen Statistik sind 83 % aller bei uns zur Prüfung eingereichter Nebenkostenabrechnungen falsch.

Durchschnittlich sparen sich unsere Mitglieder ca. 230,00 € pro geprüfter Nebenkostenabrechnung.

Lassen auch Sie jetzt Ihre Nebenkosten prüfen.

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