Wir unterstützen Sie zu allen Fragen zu Nebenkosten
in der Wohnung in Hannover

Ihr Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V. Hannover

Unser Mieterverein in Hannover ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um das Thema Nebenkosten geht. Egal ob Prüfung, Einspruch oder Beratung, wir finden die Perfekte Lösung für Sie.

Der Mieterhilfeverein in Hannover betreut seit vielen Jahren seine Mitglieder zu allen Fragen rund um ihr Mietrecht. Über 10.000 Mitglieder vertrauen auf unsere Dienstleistung und profitieren von der Expertise unserer Fachanwälte. Wir übernehmen die Beratung unserer Mitglieder Hannover bei allen Mieterproblemen kostenlos und sorgen in kürzester Zeit für das beste Ergebnis.

 


 

Was sind Nebenkosten?

Einmal jährlich bekommt jeder Mieter im Normallfall seine Nebenkostenabrechnung. Oftmals in irrsinniger Höhe. Wir verschaffen Ihnen mit einer Prüfung den nötigen Überblick, denn eine Prüfung ist immer wichtig!

Nebenkosten, oftmals auch Betriebskosten genannt, sind entstehende Kosten die aus einem Mietverhältnis zwischen zwei Parteien, Mieter und Vermieter, entstehen.
Mietnebenkosten kommen zu der Grundmiete (auch Kaltmiete genannt) hinzu und sind entweder direkt an den Vermieter oder an den Versorger zu entrichten. Die Nebenkosten werden in den meisten Fällen durch einen vereinbarten, monatlichen Pauschalbetrag im Voraus gezahlt.
Der Vermieter verpflichtet sich in einem Mietverhältnis einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese, ordnungsgemäß abgerechnet, an den Mieter zuzustellen.

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter, im privaten Mietrecht, spätestens 12 Monate nach Ende des letzten Abrechnungszeitraums zugekommen sein.
Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter keine Nachzahlung leisten. Im gewerblichen Mietrecht gibt es eine solche Frist nicht.



Was beinhalten Nebenkosten?

  • Grundsteuer
  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Straßenreinigung
  • Hausreinigung
  • Gebäudereinigung
  • Winterdienst
  • Aufzug
  • Abwasserversorgung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Versicherungen
  • Hausmeister
  • Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss

Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen !

Sparen Sie durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung

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Nebenkostenabrechnung - prüfen oder zahlen?

Das größte Beratungsthema in unserem Mieterverein ist das Prüfen von Nebenkostenabrechnungen.
Laut unserer internen Statistik sind 83 % aller bei uns zur Prüfung eingereichter Nebenkostenabrechnungen falsch.
Durchschnittlich sparen sich unsere Mitglieder ca. 230,00 € pro geprüfter Nebenkostenabrechnung.

Zählt die Grundsteuer zu Nebenkosten?

Ja, die Grundsteuer ist umlagefähig und zählt zu den Nebenkosten. Der Vermieter ist dazu berechtigt, die Grundsteuer in der Mietnebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Welche Nebenkosten in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen, bestimmt die Betriebskostenverordnung. Hier finden Sie einen Überblick über alle umlagefähigen Nebenkosten.

Wie kann ich Nebenkosten prüfen lassen?

Nebenkostenabrechnungen prüfen wir für Sie, als Mitglied, kostenlos. Hierzu berät Sie ein Anwalt innerhalb eines Beratungsgesprächsb und legt gegebenenfalls Widerspruch gegen die verlangte Abrechnung ein und verlangte eine korrekt erstellte Abrechnung.

Welche Fristen muss man bei der Nebenkostenabrechnung einhalten?

Der Vermieter muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Der Mieter hat dann 12 Monate Frist, um die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen und Widerspruch einzulegen.

Wie werden Nebenkosten berechnet?

Nebenkosten werden entweder durch Rechnungsstellung, quadratmeterabhängig oder verbrauchsabhängig berechnet. Gerne übernehmen wir für Sie, die genaue Prüfung der jeweiligen Positionen Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Wann und wie kann ich Einspruch gegen eine Mietnebenkostenrechnung einlegen?

Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollten Sie erst nach Prüfung einlegen. Meist reicht beim Einspruch bereits ein kurzer Hinweis auf die falschen Positionen und die Bitte, eine neue, richtige Abrechnung zu erhalten.

Was sind sonstige Nebenkosten?

Sonstige Nebenkosten in der Nebenkostenabrechnung sind Kosten, die nicht durch eine andere Position abgerechnet werden dürfen. Diese Kosten müssen jedoch regelmäßig und im Mietvertrag hinterlegt worden sein.

Kann ich Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Ja, bestimmte Nebenkosten dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu ist eine Nebenkostenabrechnung für das Finanzamt jedoch unabdingbar.

Wann können Nebenkosten erhöht werden?

Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung macht nur Sinn, wenn die geprüfte Nebenkostenabrechnung sehr hoch ausfällt. Es sollte dann zur Vermeidung einer erneuten sehr hohen Nachzahlung der monatliche Zahlungsbetrag angepasst werden.

Was sind die durchschnittlichen Neben- oder Betriebskosten?

Im Durchschnitt zahlen Mieter Nebenkosten zwischen 2,20 € bis zu 2,90 € pro m² im Monat.

Welche Nebenkosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sind bspw. - Rechts- und Beratungskosten, Kosten des Mietenkontos, Verwaltervergütungen, diverse Anschaffungen, Instandhaltungskosten.

Wie lange kann man gegen Nebenkostenabrechnungen Einspruch einlegen?

Der Mieter kann 12 Monate nach Eingang der Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?

Betriebskosten sind Kosten, welche das Objekt betreiben - bspw. Heizkosten, Warmwasserkosten. Nebenkosten sind Kosten, welche bspw. für Versicherungen anfallen. Im Grunde genommen, versteht man unter Nebenkosten alle Kosten also auch die Betriebskosten und macht hier keinen Unterschied.

Checkliste: 10 häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung

  • Reparaturkosten und Ersatzanschaffungen, die eigentlich der Vermieter zu tragen hat.
  • Einmalige Kosten für Reparaturen oder Installationen
  • Bankgebühren, Zinsen, Telefon und Internet - diese werden separat je nach Anbieter und Tarif bezahlt.
  • Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus, die Sie mit bezahlen sollen.
  • Falsche Angaben von Quadratmetern durch den Vermieter.
  • Doppelte Abrechnung von Posten durch den Vermieter.
  • Unter der Rubrik „Sonstiges“ werden alle denkbaren Kosten angeführt.
  • Die Reinigungsfirma kommt mehr als einmal die Woche.
  • Unnötige zusätzliche Mülltonnen, deren Abfuhr Sie übernehmen sollen.
  • Ungerechtfertigte Nachzahlungen bei Bruttomietverträgen.