Wir unterstützen Sie zu allen Fragen zu Renovieren
in der Wohnung in Würzburg
Ihr Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V.
Unser Mieterverein in Würzburg ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um das Thema Renovieren geht. Egal ob Prüfung, Einspruch oder Beratung, wir finden die Perfekte Lösung für Sie.
Der Mieterhilfeverein in Würzburg betreut seit vielen Jahren seine Mitglieder zu allen Fragen rund um ihr Mietrecht. Über 10.000 Mitglieder vertrauen auf unsere Dienstleistung und profitieren von der Expertise unserer Fachanwälte. Wir übernehmen die Beratung unserer Mitglieder Würzburg bei allen Mieterproblemen kostenlos und sorgen in kürzester Zeit für das beste Ergebnis.
Nach einiger Zeit ist eine Renovierung der Mietwohnung nötig, um die Mietwohnung noch mietvertragsgemäß nutzen zu können. Auch werden Renovierungskosten oftmals unzulässig beim Auszug auf den Mieter umgelegt. Hier ist eine Beratung von unserem Mieterverein zu empfehlen, um dieser, oft unverschämt hohen, Kostenfalle zu entgehen.

Sie haben Fragen zur Renovierung?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum
Wann muss der Vermieter renovieren?
- Wann kann ich eine Wohnungssanierung vom Vermieter verlangen?
Eine Instandsetzung oder Erneuerung muss bei Verschleiß oder Verschlechterung vom Vermieter geleistet werden. - Wann kann ich eine Badsanierung vom Vermieter verlangen?
Eine zeitliche Begrenzung eines Bades gibt es nicht. Der Mieter kann keine Badsanierung verlangen, sollte ihm bspw. das Design nicht ansprechen. Bei Schäden müssen diese sofort entfernt werden. - Wann muss der Vermieter eine Renovierung ankündigen?
Der Vermieter hat eine Renovierung immer vorab schriftlich anzukündigen. - Wie lange vorher muss der Vermieter eine Renovierung ankündigen?
Die Frist hierfür beträgt 3 Monate vor der Renovierung. - Kann der Vermieter eine Renovierung vom Mieter verlangen?
Wenn nichts anderes im Mietvertrag oder Sondervereinbarung vereinbart wurde, ist dies Sache des Vermieters, er kann jedoch bestimmte Dinge nach vorherigem Hinweis auf den Mieter abwälzen.
Wie muss man die Wohnung bei Auszug hinterlassen?
Meist sind hierzu im Mietvertrag diverse Regelungen getroffen. Leider sind diese entweder veraltet oder nicht rechtens. Der Mieter muss die Wohnung besenrein hinterlassen, Gebrauchsspuren am Mietobjekt sind ebenfalls hinzunehmen.
- Wer zahlt die Malerarbeiten nach dem Auszug?
Bei normaler Benutzung der Wohnsache ist grundsätzlich der Vermieter für die Folgekosten durch einen Maler zuständig. - Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?
Nein, es gibt im Mietrecht keinerlei Grundsatz dafür, dass der Mieter die Mietsache instand halten muss, dafür ist der Vermieter zuständig. - Was darf der Vermieter beim Auszug verlangen?
Der Vermieter kann bspw. das Weißeln von Wänden verlangen, sollten Sie diese vorher in einem grellen Grünton gefärbt haben. Das Streichen aller Wandflächen oder Tapezieren ist als Mieter nicht Ihre Aufgabe.
Wann muss der Mieter beim Auszug renovieren?
Nur dann, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Wichtig ist, ob der Mieter die Wohnung renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen hat. Wer trotz ungültiger Schönheitsreparaturklausel Renovierungsarbeiten durchgeführt hat, kann die Kosten von der Renovierung, innerhalb von sechs Monaten, vom Vermieter zurückfordern. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu diesem Thema.
Wie oft muss eine Wohnung renoviert werden?
Es gibt keinen genauen Zeitpunkt der gesetzlich festgelegt ist, ab wann eine Renovierung in der Mietwohnung stattfinden muss. Bei Abnutzung sollte jedoch die jeweilige Sache ausgetauscht oder erneuert werden.
Hat ein Mieter Anspruch auf Renovierung?
Sollte diese aus optischen Gründen erfolgen müssen - nein. Falls diese durch Abnutzung bedingt ist - ja.
Bekomme ich die Renovierungskosten als Mieter vom Vermieter ersetzt?
Sollte der Vermieter wider Erwarten nicht auf Ihre Renovierungswünsche bei bspw. Abnutzung des Bodens eingehen, können Sie die Renovierungskosten durch den Vermieter ersetzt bekommen. Es ist jedoch definitiv ratsam, über Höhe der Kosten mit dem Vermieter zu sprechen. Gerne übernehmen wir hier das Gespräch mit Ihrem Vermieter.
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Was darf der Mieter renovieren?
Alles was Sie als Mieter einer Mietwohnung bei Auszug wieder problemlos entfernen können, können Sie renovieren bzw. anbringen.
Welche Renovierungsarbeiten muss der Mieter dulden?
Der Mieter muss alle Instandsetzungsmaßnahmen dulden, die der Erhaltung der Mietsache gelten.
Welche Renovierungskosten können auf Mieter umgelegt werden?
Hierzu finden Sie im Mietvertrag Hinweise. Bitte lassen Sie jedoch die Renovierungskosten, die umgelegt werden sollen von uns prüfen, denn oftmals sind dies keine umlagefähigen Kosten.
Renovierungskosten im Begriff der "Schönheitsreparaturen" sind bspw.:
• Streichen von bestimmten Wänden
• Streichen von Türen
• Entfernen von Bohrlöchern
Muss die Renovierung von einem Handwerker durchgeführt werden?
Nein, jeder Mieter hat das Recht, die Arbeiten selbst durchzuführen. Klauseln, die auf eine Pflicht für einen Handwerker hindeuten sind unwirksam.
Wer zahlt die Renovierung eines Wasserschadens in der Wohnung?
Hier ist der Verursacher auch der Kostenträger. Meistens entstehen durch diverse Rohrbrüche teure, große Wasserschaden, die der Vermieter zu tragen hat.
Kann ich als Mieter Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können bspw. Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag p.a. liegt bei 6000,00 €. Von diesen Kosten werden 20 % ersetzt.
Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind leichte einfache Renovierungsarbeiten, mit denen sich die üblichen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen lassen. Zum Beispiel:
• Streichen oder Kalken von Wänden und Decken
• Verschließen von Borhlöchern mit Spachtelmasse
• Streichen von Holz-Fußböden
• Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
• Streichen der Innentüren (nur innen)
• Streichen von Holz-Fenstern (nur innen)
• Außentüren von innen.