Wir unterstützen Sie zu allen Fragen zu Tierhaltung
in der Wohnung für Chemnitz

Ihr Ratgeber des Mieterhilfeverein e.V. für Chemnitz

Unser Mieterverein für Chemnitz ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um das Thema Tierhaltung geht. Egal ob Prüfung, Einspruch oder Beratung, wir finden die Perfekte Lösung für Sie.

Der Mieterhilfeverein für Chemnitz betreut seit vielen Jahren seine Mitglieder zu allen Fragen rund um ihr Mietrecht. Über 10.000 Mitglieder vertrauen auf unsere Dienstleistung und profitieren von der Expertise unserer Fachanwälte. Wir übernehmen die Beratung unserer Mitglieder Chemnitz bei allen Mieterproblemen kostenlos und sorgen in kürzester Zeit für das beste Ergebnis.

 


 

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Haustieren, besonders im Mietrecht wird hier stark unterschieden. Ein grundsätzliches Verbot gegen alle Tiere ist nicht zulässig. Was für Ihr Tier in der Mietwohnung gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.



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Kann der Vermieter Tierhaltung verbieten?

Der Vermieter kann nicht grundsätzlich alle Tiere verbieten. Die Tierhaltung benötigt bei bestimmten Tieren eine Haltungserlaubnis des Vermieters. Kleintiere wie z.B. Hamster, viele Nagetiere oder Fische sind in üblichen Zahlen vom Vermieter zu dulden.

Welche Haustiere muss man beim Vermieter angeben?

Grundsätzlich ist es immer ratsam, den Vermieter bei allen Tieren, die kleine Kleintiere sind, über Ihre Pläne einer Anschaffung in Kenntnis zu setzen, um Probleme im Mietverhältnis zu vermeiden.

Wann darf der Vermieter einen Hund verbieten?

Sollte der Vermieter einen gewichtigen Grund darlegen, der das Verbot des Hundes stützt, kann dieser verboten werden. Bspw. Hund stört durch stetiges, lautes Bellen den Hausfrieden, Hundehinterlassenschaften in Bereichen wo diese nichts zu suchen haben.

Wann darf der Vermieter eine Katze verbieten?

Bei Katzenhaltung in der Mietwohnung sind ebenfalls gewichtete Gründe nötig, um diese zu verbieten. Sollte die Katze z.B. frei im Hausgang herumlaufen und dort den Hausfrieden stören gilt dies als Grund.

Muss ich den Vermieter informieren, wenn ich mir ein Haustier anschaffen möchte?

Bei Kleintieren ist dies nicht nötig. Sollten Sie über die Anschaffung einer Katze, eines Hundes oder eines anderen Tieres nachdenken, ist hier definitiv eine Information an den Vermieter von Nöten. Der Vermieter kann vertraglich festlegen, dass die Haltung des Tieres einer Genehmigung bedarf.

Darf der Vermieter nachträglich Haustiere verbieten?

Ja, sollten Gründe bestehen, so kann der Vermieter die getroffene Vereinbarung widerrufen.

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Wie viele Katzen darf man in der Wohnung halten?

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung bestehend bleibt, ist das Halten von mehreren Katzen kein Problem. Bspw. ist das Halten von 3 Katzen in einer Zweizimmerwohnung normalerweise nicht störend und damit als vertragsmäßiger Gebrauch anzusehen.

Wie viele Hunde darf man in der Wohnung halten?

Dies ist stark von der Größe des Hundes, sowie der Wohnung abhängig. Hier sollte definitiv der Einzelfall bewertet werden.

Kann ein Vermieter wegen einer Katze den Mietvertrag kündigen?

Nein, eine Kündigung ist nur möglich, sollte ein nachgewiesener Grund bestehen. Eine Genehmigung ist definitiv zu empfehlen!

Was tun, wenn der Vermieter keine Hunde erlaubt?

Ein grundsätzliches Verbot eines Hundes in der Mietwohnung ist nicht gestattet.
Es kann jedoch über Größe und Gefährlichkeit des Hundes entschieden werden. Bei Geruchs- oder Lärmbelästigungen kann eine Erlaubnis wieder zurückgezogen werden.

Kann man bei Beschwerden der Hausbewohner wegen Hundegebell in der Wohnung gekündigt werden?

Ja, sollte das Hundegebell lange anhaltend und störend sein, kann dies als Störung des Hausfriedens gewertet werden und somit zu einer Kündigung führen.